Mitgliedschaft & Beiträge
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft tritt
erst mit der Annahme des Antrages durch den Verein ein. Im Fall der Ablehnung
wird hiervon unverzüglich Mitteilung gemacht. Die Satzung des Vereins erkenne
ich an (Einsichtnahme ist unter www.tvbuchenau.de
möglich).
Mir ist bekannt, dass
meine persönlichen Angaben auf dem Antragsformular beim TV Buchenau
elektronisch erfasst, für die Mitgliederverwaltung verarbeitet und zum Teil im
Rahmen der Sportorganisation(en) verwendet werden.
Die Mitgliedsbeiträge
werden jährlich im 1. Halbjahr des Kalenderjahres, grundsätzlich per
Lastschrift beim Kreditinstitut eingezogen. Innerhalb von 8 Wochen, beginnend
mit dem Belastungsdatum, kann vom Mitglied die Erstattung des belasteten
Betrages verlangt werden. Mitglieder die nach dem Beitragseinzug dem Verein beitreten,
zahlen ab dem Beitrittsmonat anteilig den entsprechenden Jahresbeitrag in Bar oder per Überweisung.
Maßgebend für die
Jahresbeiträge ist das Alter des Mitgliedes am 01. Januar des Jahres, für das
der Beitrag erhoben wird.
Jährlicher Vereinsbeitrag Stand: Februar 2020 | Euro |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 28,00 |
Erwachsene | 42,00 |
Familien | 90,00 |
Ehrenmitglied (vollendetes 65. Lebensjahr und mind. 10 jährige Mitgliedschaft) | Beitragsfrei |
Kündigung
Gemäß der Satzung kann die
Mitgliedschaft freiwillig zum 31.12. eines Kalenderjahres beendet werden. Die
Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss spätestens zum 30.11. dem Vorstand vorliegen. Die
schriftliche Kündigung kann auch per Email an vorstand@tvbuchenau.de
gesendet werden. Beitragspflicht besteht bis zum Ende der satzungsmäßigen
Mitgliedschaft.