Mitgliedschaft & Beiträge

Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft tritt erst mit der Annahme des Antrages durch den Verein ein. Im Fall der Ablehnung wird hiervon unverzüglich Mitteilung gemacht. Die Satzung des Vereins erkenne ich an (Einsichtnahme ist unter www.tvbuchenau.de möglich). Mir ist bekannt, dass meine persönlichen Angaben auf dem Antragsformular beim TV Buchenau elektronisch erfasst, für die Mitgliederverwaltung verarbeitet und zum Teil im Rahmen der Sportorganisation(en) verwendet werden. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich im 1. Halbjahr des Kalenderjahres, grundsätzlich per Lastschrift beim Kreditinstitut eingezogen. Innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann vom Mitglied die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden. Mitglieder die nach dem Beitragseinzug dem Verein beitreten, zahlen ab dem Beitrittsmonat anteilig den entsprechenden Jahresbeitrag in Bar oder per Überweisung. Maßgebend für die Jahresbeiträge ist das Alter des Mitgliedes am 01. Januar des Jahres, für das der Beitrag erhoben wird.

Jährlicher Vereinsbeitrag Stand: Februar 2020
Euro
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren28,00
Erwachsene42,00
Familien90,00
Ehrenmitglied (vollendetes 65. Lebensjahr und mind. 10 jährige Mitgliedschaft)Beitragsfrei

Kündigung
Gemäß der Satzung kann die Mitgliedschaft freiwillig zum 31.12. eines Kalenderjahres beendet werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss spätestens zum 30.11. dem Vorstand vorliegen. Die schriftliche Kündigung kann auch per Email an vorstand@tvbuchenau.de gesendet werden. Beitragspflicht besteht bis zum Ende der satzungsmäßigen Mitgliedschaft.